Ab 2009 greift in Deutschland die Abgeltungssteuer. Doch wer ist überhaupt davon betroffen? Wie hoch ist die Abgabe? Gibt es Ausnahmen? Freibeträge? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit (Stand 01/2009) 25 Prozent zzgl. 1,4 Prozent Solidaritätszuschlag. Allerdings können sich Steuerzahler, deren persönlicher Einkommensteuerstatz unter 26,4 Prozent liegt, die zuviel gezahlten Steuern – also alles, was über den persönlichen Einkommensteuersatz hinausgeht – im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Worauf ist die Abgeltungssteuer zu zahlen?
Die Abgeltungssteuer ist auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Kursgewinne (Aktien, Fonds, Zertifikate) zu entrichten.
Gibt es Freibeträge?
Ja. 801 Euro (750 Euro Sparerfreibetrag, 51 Euro Werbekostenpauschale) bei Alleinstehenden bzw. 1602 Euro bei Verheirateten. Bei Kirchenmitgliedern kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Sparer in den Rürup- und Riestermodellen bleiben bei der Abgeltungssteuer aussen vor.






